8293 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr erlassen wird und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden

Im Gemeinschaftsrecht wurden die Regelungen für den Eisenbahnbereich in einem so genannten dritten Eisenbahnpaket weiterentwickelt. Es enthält eine Richtlinie bezüglich der Triebfahrzeugführer und eine zur weiteren Marktöffnung für den Personenverkehr, sowie flankierend dazu eine Verordnung zu den Rechten und Pflichten der Fahrgäste. Sowohl diese Verordnung als auch die Richtlinien erfordern innerstaatliche gesetzliche Regelungen.

Ziel ist es daher, das Eisenbahngesetz 1957 (kurz: EisbG) entsprechend den Vorgaben der beiden Richtlinien aus dem dritten Eisenbahnpaket anzupassen. Zur Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sind die innerstaatlichen Bestimmungen über Ausnahmen sowie zur Durchsetzung zu treffen. Darüber hinaus soll die gesetzliche Grundlage für die Erlassung von Ausbildungsverordnungen ergänzt werden.

Zur Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr werden ergänzende Regelungen vorgesehen; zusätzlich wird eine innerstaatliche Regelung vorgeschlagen, die speziell den Personen, die regelmäßig mit Jahreskarten die Bahn benützen, zugute kommt. Zur Umsetzung der Richtlinien werden die Ausbildung und die Befugnisse der Triebfahrzeugführer für den Bereich des interoperablen Eisenbahnsystems geregelt und die Zugangsrechte für den grenzüberschreitenden Personenverkehr erweitert. Im Zusammenhang mit dem Ausbildungswesen für Eisenbahnbedienstete soll die gesetzliche Verordnungsermächtigung ergänzt werden, und es sind einige weitere Adaptionen im Eisenbahngesetz in Detailbestimmungen vorgesehen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. April 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ewald Lindinger.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Wenger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ewald Lindinger gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. April 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 04 06

                                 Ewald Lindinger                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender