8329 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (Waffengesetz-Novelle 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt die Richtlinie 2008/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, insbesondere durch die Schaffung der Rechtsgrundlage für den Betrieb eines computergestützten Waffenregisters, um und enthält Klarstellungen und Anpassungen von in der Vollzugspraxis aufgetretenen Rechtsfragen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl, Josef Kalina, Ewald Lindinger, Dr. Franz Eduard Kühnel und Günther Köberl sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 30

                                Christoph Kainz                                                       Dr. Franz Eduard Kühnel

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender