8412 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und beinhaltet folgende Ziele:

Da die im Gesundheitstelematikgesetz festgelegten Anforderungen an die Datensicherheit nicht von allen Gesundheitsdiensteanbietern sofort bzw. vollständig erfüllt werden konnten, setzte der Gesetzgeber das In-Kraft-Treten der vorgesehenen Verwaltungsstrafbestimmungen bis Ende 2010 aus. Durch dieses Aussetzen entstand jedoch hohe Rechtsunsicherheit bei den Normadressaten, der nun mit dem vorliegenden Gesetzesbeschluss ein Ende gesetzt werden soll. Sofern die Erfüllung der Datensicherheitsmaßnahmen technisch bzw. wirtschaftlich zumutbar ist, sollen die Verwaltungsstrafbestimmungen für Gesundheitsdiensteanbieter sofort in Kraft treten. Um flexibler reagieren zu können, soll der Gesundheitsminister außerdem nach Anhörung der jeweiligen Interessensvertretungen per Verordnung feststellen können, dass technische Realisierbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit für bestimmte Gesundheitsdiensteanbieter gegeben sind. Für Rettungsdienste, die derzeit vielfach über nicht verschlüsselbare Funktechnologien organisiert werden, soll aber eine Übergangsfrist gewährt werden, zumal eine technische Ablöse mit immensen Kosten verbunden wäre.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Martina Diesner-Wais.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 30

                               Friedrich Hensler                                                         Diesner-Wais Martina

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende