8431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds

Die Finanzierung von IWF-Krediten zur Zahlungsbilanzunterstützung erfolgt vor allem auf der Basis der eingezahlten Quoten aller Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat der IWF aber auch Zugang zu anderen Finanzquellen. Das sind vor allem die sogenannten NAB. Die NAB wurden 1998 als Konsequenz aus der Mexiko-Krise 1994 implementiert. Durch die NAB, an denen gegenwärtig 26 Länder teilnehmen, können Kredite im Umfang von 34 Mrd. SZR (38,46 Mrd. Euro) an den IWF vergeben werden, falls die für die Finanzhilfe an seine Mitglieder zur Verfügung stehenden Mittel des IWF nicht ausreichen sollten. Österreich nimmt an den NAB seit 1998 im Umfang von derzeit 408 Mio. SZR (461 Mio. Euro) teil.

Die globale Rezession im Jahr 2008 und 2009 hat gezeigt, dass auf Grund der globalen Verflechtung der Handels- und Finanzströme der kurzfristige Liquiditätsbedarf des IWF für Zahlungsbilanzunterstützungen bei Wirtschaftseinbrüchen die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel des IWF übersteigen könnte. Daher hat der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) – das Lenkungsgremium des IWF – bei der Jahrestagung 2009 auf Basis einer Initiative der G-20 eine Mittelaufstockung des IWF um bis zu 590,55 Mrd. Euro (827,12 Mrd. USD) gefordert. Davon soll der Großteil durch die Aufstockung der NAB auf 367,47 Mrd. SZR (415,64 Mrd. Euro bzw. 579,33 Mrd. USD) bereitgestellt werden.

Auf der Basis des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates wird die Oesterreichische Nationalbank ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen der Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen (New Arrangements to Borrow, NAB) den Kreditrahmen für die Neuen Kreditvereinbarungen von derzeit 407,57 Mio. Sonderziehungsrechten  auf höchstens 3,6 Mrd. Sonderziehungsrechte zu erhöhen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender