8450 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (938 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden, hat der Gleichbehandlungsausschuss am 13. Jänner 2011 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Dorothea Schittenhelm mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zum Gegenstand hat.

 

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Die gegenständliche Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sieht in Folge des Nationalen Aktionsplanes über die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt eine gewichtige Maßnahme zur Verbesserung der Einkommenstransparenz beim Dienstgeber Bund vor. Diese Maßnahme beinhaltet die jährliche Verpflichtung des Bundes eine Einkommensanalyse zu erstellen und hat die Schließung des sog. ‚Gender Pay Gaps‘ zum Ziel.

Weiters wird der Schutz des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auf die Fälle der Diskriminierung durch Assoziierung ausgedehnt, in welchen grundsätzlich per se nicht diskriminierte Personen aufgrund ihres Naheverhältnisses zu Personen, die einen Tatbestand des Gleichstellungsrechtes erfüllen, diskriminiert werden.

Um der Spezial- und Generalprävention in Fällen der (sexuellen) Diskriminierung noch mehr Wichtigkeit zu verleihen, wird der Mindestschadenersatz auf 1.000,-€ angehoben.“

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Februar 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

Der Gleichbehandlungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 01. Februar 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 02 01

                              Mag. Muna Duzdar                                                                  Ana Blatnik

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende