8457 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 - SeilbG 2003 geändert wird

In Umsetzung der Richtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den Personenverkehr wurden in das Seilbahngesetz 2003 Bestimmungen über die im Baugenehmigungsverfahren vorzulegenden Sicherheitsanalysen aufgenommen. Gemäß § 57 Abs. 2 leg. cit. sind vom Antragsteller im Baugenehmigungsverfahren Sicherheitsanalysen für verschiedene Fachgebiete (u. a. Arbeitnehmerschutz) als Bestandteile des Bauentwurfes vorzulegen. Die Vollziehung dieser Bestimmung hat gezeigt, dass eine gesonderte Sicherheitsanalyse für den Fachbereich Arbeitnehmerschutz nicht zweckmäßig ist. Es soll daher der Abschnitt 6 über Sicherheitsanalysen und Sicherheitsberichte dahingehend geändert werden, dass nunmehr die Belange des Arbeitnehmerschutzes in die Sicherheitsanalysen der übrigen Fachgebiete aufzunehmen sind. Dies entspricht auch der Sichtweise des Arbeitnehmerschutzes als Annexmaterie und nicht als gesondertes Fachgebiet, wie es beispielsweise auch in der geltenden Fassung des Eisenbahngesetzes 1957 der Fall ist.

Des weiteren soll eine Klarstellung in Bezug auf die Behördenzuständigkeiten bei Verfahren gemäß §§ 54 und 56 Seilbahngesetz 2003 erfolgen.

Zudem soll eine Verordnungsermächtigung für die nähere Regelung des notwendigen (Mindest-) Inhaltes der Sicherheitsanalysen und des Sicherheitsberichtes sowie auch der Anforderungen an den Ersteller des Sicherheitsberichtes neu in das Gesetz aufgenommen werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. März 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anneliese Junker, Mag. Harald Himmer und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 03 15

                                 Wolfgang Beer                                                                      Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender