8500 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das Grundversorgungsgesetz - Bund 2005 und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 - FrÄG 2011)

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2011 dient dazu, die bereits im Regierungsprogramm geplanten Änderungen in Bereichen des Fremdenrechts umzusetzen. Eine eigene "Rot-Weiß-Rot-Card" wird geschaffen, welche die geordnete Zuwanderung von Schlüsselarbeitskräften aus Drittstaaten neu regelt, was dazu beiträgt, den Wirtschaftsstandort Österreich durch zielgerichtete Maßnahmen auf diesem Gebiet zu stärken. Zudem wird durch die Vorlage eine Harmonisierung der fremdenpolizeilichen Systeme innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten bewirkt. Schließlich wird die Verfügbarkeit von Asylwerbern zu Beginn des Asylverfahrens verbessert, womit ein Beitrag zu einem effizienteren Ablauf von Asylverfahren geleistet wird.

Die Zuwanderung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen wird mit dieser Novelle weitgehend neu geregelt. Ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem wird die Vorteile des bisherigen Systems der Aufenthaltstitel nutzen, jedoch verstärkt darauf aufbauen, dass der Zuzug nach Österreich dem österreichischen Bedarf entspricht. Dies wird durch die Schaffung einer eigenen "Rot-Weiß-Rot-Card" erreicht, die auf sachlichen Parametern wie Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Integrationsfähigkeit und sicherheitsrelevanten Aspekten beruht.

Durch Adaptierungen im Fremdenpolizeigesetz kann die Effizienz von Maßnahmen im Bereich der Rückführung von Personen, die sich nicht rechtmäßig im Gebiet der EU-Mitgliedsstaaten aufhalten, gesteigert werden, was als wirksames Instrument gegen illegale Einwanderung begriffen wird. Der Beschluss enthält sohin aufenthaltsbeendende Maßnahmen ebenso wie Präzisierungen im Bereich des Schubhaftwesens. Hier wird in Angleichung gesamteuropäischer Regelungen als zusätzliche Kategorie die zeitliche Limitierung der Schubhaft für die besonders schutzwürdige Personengruppe der Minderjährigen geschaffen. Auch soll künftig gewährleistet sein, dass die Anordnung der Schubhaft in gebührenden Zeitabständen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft wird. Dieser Vorgabe der entsprechenden EU-Richtlinie wird durch eine amtswegige Überprüfungsmöglichkeit in einem Abstand von vier Wochen Rechnung getragen.

Hinsichtlich des Asylgesetzes wird als Neuerung eine Mitwirkungspflicht des Asylwerbers geschaffen. Demgemäß müssen sich Asylwerber die ersten fünf Tage am Beginn ihres Verfahrens durchgehend in der Erstaufnahmestelle zur Verfügung halten, um gegebenenfalls erreichbar zu sein. Dies soll einen reibungslosen und effizienten Ablauf des Asylverfahrens gewährleisten.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte  Christoph Kainz, Inge Posch-Gruska, Johann Ertl, Franz Perhab, Reinhard Todt sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 10

                          Kurt Strohmayer-Dangl                                                            Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender