8504 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Renate Csörgits, August Wöginger, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und steht im Zusammenhang mit der Zufuhr zusätzlicher finanzieller Mittel an den Insolvenz-Entgeltfonds.
Kernaufgabe des Insolvenz-Entgeltfonds ist die Zahlung ausstehender Löhne und Gehälter für MitarbeiterInnen insolventer Firmen, es werden aber auch Mittel für die Lehrlingsförderung bereit gestellt. Finanziert wird der Bundeszuschuss durch Abstriche bei der Befreiung älterer ArbeitnehmerInnen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag: diese wird für über 58-Jährige bis Ende 2015 ausgesetzt und für über 57-Jährige auf das Jahr 2018 verschoben. Personen, die aufgrund ihres Alters schon jetzt keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr leisten müssen bzw. vor dem Juli 2011 58 Jahre werden, sind davon allerdings nicht betroffen. Jeweils 41 % der erwarteten Mehreinnahmen (2011: 9,7 Mio. €, 2015: 279,8 Mio. €) sollen in den Insolvenz-Entgeltfonds und in spezielle arbeitsmarktpolitische Projekte fließen, die restlichen 18 % werden zur Reduktion der Abgangsdeckung im Bereich Arbeitsmarktpolitik verwendet.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Hermann Brückl.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 05 10
Monika Kemperle Mag. Gerald Klug
Berichterstatterin Vorsitzender