8588 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen

Die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen zweier oder mehrerer Staaten durch gegenseitige Leistung von Amtshilfe ist ein Mittel, die Erfassung der Waren im grenzüberschreitenden Verkehr und die richtige Erhebung der Zölle und sonstigen Abgaben zu verbessern sowie den auf vielen Gebieten zunehmend festgestellten, eindeutig in organisierter Weise betriebenen Schmuggel entschiedener bekämpfen zu können. Besonders von illegalen Aktivitäten betroffene Warenkreise sind Tabakwaren, Alkohol, gefälschte Produkte und Drogen. Für Österreich liegt das Interesse an einem Amtshilfeverkehr in Zollsachen mit Armenien auch darin, dass dadurch der zunehmenden Internationalisierung der Handelsströme, dem Anstieg des Wirtschaftsverkehrs mit Armenien und den damit verbundenen organisierten Zollzuwiderhandlungen Rechnung getragen wird. Insofern ergänzt das vorliegende Abkommen das Protokoll über gegenseitige Amtshilfe zwischen den Verwaltungsbehörden in Zollsachen des Partnerschafts- und Zusammenarbeitsabkommens von 1999 zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten auf der einen und der Republik Armenien auf der anderen Seite, BGBl. III Nr. 148/1999.

 

Eine über Zollangelegenheiten hinausgehende Zusammenarbeit ist in dem Abkommen nicht vorgesehen. Das Abkommen wird ausschließlich von den Zollverwaltungen beider Staaten vollzogen.

Das Abkommen ist in deutscher, armenischer und englischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist. Im Fall von Auslegungsdifferenzen wird die englische Sprachfassung herangezogen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                                Michael Lampel                                                                 Johann Kraml

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender