8627 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird
In der EU wurden die Regelungen zur Interoperabilität des Eisenbahnsystems adaptiert und als Richtlinie neu gefasst. Dabei wurde der Anwendungsbereich der Interoperabilität grundsätzlich ausgedehnt. Parallel dazu kam es auch zu Änderungen der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit, die sich auf die Instandhaltung der Schienenfahrzeuge konzentrieren. Die Regelungen aus beiden Richtlinien müssen innerstaatlich auf Gesetzesebene umgesetzt werden, und da sie inhaltlich zusammenhängen, soll dies gemeinsam erfolgen.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.
Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 13
Michael Lampel Karl Boden
Berichterstatter Vorsitzender