8654 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Bericht der Bundesministerin für Justiz gemäß § 29a Abs. 3 StAG über die im Jahr 2009 und 2010 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde (III-449-BR/2011 d.B.)

Der gegenständliche Bericht beruht auf der der Bundesministerin für Justiz durch § 29a Abs. 3 StAG übertragenen Verpflichtung, dem Nationalrat und dem Bundesrat jährlich über die vom Bundesminister für Justiz erteilten Weisungen Bericht zu erstatten, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Christian Jachs.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 den Antrag, den Bericht der Bundesministerin für Justiz gemäß § 29a Abs. 3 StAG über die im Jahr 2009 und 2010 erteilten Weisungen, nachdem das der Weisung zugrunde liegende Verfahren beendet wurde (III-449-BR/2011 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2012 01 31

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende