8657 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Jänner 2012 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses

Schätzungen der UNESCO-Kommission Österreich gehen davon aus, dass zwischen 300.000 und 600.000 Menschen in Österreich über keine ausreichenden Kompetenzen in den Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen verfügen, um am sozialen Leben angemessen teilnehmen und am Arbeitsmarkt langfristig bestehen zu können.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt die Implementierung von unentgeltlichen Bildungsangeboten für Erwachsene in den Bereichen Basisbildung/Grundkompetenzen und Nachholen des Pflichtschulabschlusses im Rahmen eines Länder-Bund-Kofinanzierungsmodells, das eine 50:50 Kostenaufteilung zwischen Land und Bund vorsieht.

Als Basis des Förderprogramms werden die curricularen Inhalte, qualitative Mindeststandards und die Finanzierungsgrößen für die beiden genannten Bildungsbereiche jeweils bundesweit einheitlich festgelegt.

 

Folgende Gesichtspunkte sind für das Länder-Bund-Förderprogramm unter anderem ausschlaggebend:

-       Gemeinsame Zieldefinitionen

-       Wissenschaftlich fundierte Mengengerüste

-       Bundesweit einheitliche Durchführungs-Standards durch zentrale Akkreditierung.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christian Füller, Notburga Astleitner, Monika Mühlwerth und Anneliese Junker.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 01 31

                              Elisabeth Grimling                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende