8673 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 - ZDG) geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag am 18. Jänner 2012 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Gemäß § 6b Abs. 1 Z 1 Zivildienstgesetz 1986 kann der Zivildienstpflichtige nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres einmalig das Erlöschen seiner Zivildienstpflicht beantragen, um Dienst als Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 5 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, versehen zu können. Diese Altersbeschränkung stellt auf das im BDG vorgesehene Höchstalter für den Eintritt in den Exekutivdienst ab. Da dieses durch die Dienstrechts-Novelle 2011 entfällt, besteht keine sachliche Rechtfertigung für eine Beibehaltung einer Altersbeschränkung in § 6b ZDG.“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl, Ewald Lindinger und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 03 13

                                Christoph Kainz                                                                   Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender