8684 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen

über die Petition betreffend Optimierung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit überreicht von Bundesrat Stefan Schennach (29/PET-BR/2011)

Bundesrat Stefan Schennach hat die gegenständliche Petition am 15. Dezember 2011 gemäß § 25 BR-GO eingebracht. Mit dieser Petition ersucht er den Bundesrat, Schritte in Richtung einer Optimierung der OEZA zu setzen, die auch föderalistischen Ansprüchen genügt und zu einer Verbesserung der Gesamtleistungen Österreichs führt.

Dabei sollen

-     die entwicklungspolitischen SprecherInnen der Landtagsparteien

-     die in den Landesregierungen mit Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit Befassten und

-     die entwicklungspolitischen Zivilgesellschaften in den Bundesländern mit einbezogen werden.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 erstmals in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Ferdinand Tiefnig, Gregor Hammerl, Franz Wenger und mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Auf Antrag des Bundesrates Johann Ertl wurden die Verhandlungen zum Gegenstand zur Einholung von Stellungnahmen mit Stimmeneinhelligkeit vertagt.

Am 13. März 2012 hat der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen die Verhandlungen wieder aufgenommen.

Gemäß § 33 Abs. 1 GO-BR wurde einstimmig beschlossen, Frau Mag. Petra Navara-Unterluggauer, Herrn Paul Pirker und Herrn Walter Witzany als Auskunftspersonen zu laden.

In der Debatte ergriffen die Bundesräte Mag. Susanne Neuwirth, Günther Köberl, Karl Petritz und mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum sowie Frau Mag. Petra Navara-Unterluggauer, Herrn Paul Pirker das Wort.

Der Ausschuss hat auf Antrag der Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth und des Bundesrates Günther Köberl mit Stimmenmehrheit mittels Ausschussfeststellung beschlossen, die folgenden Stellungnahmen in den gegenständlichen Bericht aufzunehmen:

Die schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten lautet:

Föderalistische Aspekte der EZA

Bundesländer, aber auch Gemeinden und Städte, sind neben den zuständigen Institutionen des Bundes relevante EZA-Akteure und tragen zu den öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs (Official Development Assistance – ODA) ihren Anteil bei.

Eine Dezentralisierung der ohnedies sehr knapp bemessenen Mittel der Austrian Development Agency (ADA) ist allerdings nicht zweckmäßig, da durch die weitere Zersplitterung der Mittel die Effizienz ihres Einsatzes verringert würde. Dies würde auch den Empfehlungen der OECD-DAC Peer Reviews widersprechen, die in Richtung einer stärkeren Konzentration der ODA-Mittel gingen.

Die diesbezüglichen Empfehlungen des OESD DAC Peer Reviews besagen, dass eine Konzentration der Mittel zu größerer Wirksamkeit führen würde. Österreich wird explizit eine geringere Fragmentierung der EZA-Mittel empfohlen, Entwicklungspolitik soll noch kohärenter gestaltet und die Transparenz der Gesamt-ODA-Leistungen erhöht werden.

Die von der lokalen Ebene ausgehende Zusammenarbeit mit Gebietskörperschaften in ärmeren Ländern ist ein wichtiger Aspekt der Entwicklungspolitik. Zahlreiche Gemeinden, Städte oder Bundesländer haben bereits gemeinsame entwicklungspolitische Projekte mit Gebietskörperschaften in Entwicklungsländern gestartet.

Solche Kooperationen sind durch ein hohes Maß an engagierter Partnerschaft und Flexibilität gekennzeichnet und tragen zum Gewinn von wertvollen Eindrücken und Erkenntnissen im Sinne gemeinsamer Lernerfahrung bei.

In vielen Fällen könnten die Länder, aber auch manche Gemeinden, Technologietransfer in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Managements auf lokaler Ebene zur Verfügung stellen.

Anknüpfungspunkte im multilateralen Bereich könnte auch der neue Schwerpunkt des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) „Urban Development“ bieten. Vorhandene Ressourcen könnten im Sinne der gewünschten Effizienzsteigerung gebündelt werden. Eine solche Bündelung könnte über verschiedene Schienen abgewickelt werden:

Thematisch: Europaweit sind viele Kooperationen an den Grundbedürfnissen armer Bevölkerungsgruppen und dabei vor allem an Maßnahmen zur Schaffung von Einkommen und Basisinfrastruktur orientiert. In diesem Zusammenhang gibt es bereits positive Präzendenzfälle, so z.B. in Uganda, wo nicht nur der biologische Anbau gefördert wurde, sondern die Organisationsstruktur des Verbands der oberösterreichischen Wasserwerke als Vorbild für die Einrichtung einer ähnlich gestalteten Dachorganisation in einem großen dezentralisierten Wasserprojekt diente. Kleingewerbliche Initiativen waren der Inhalt von Vorhaben in Zentralamerika, Ostafrika und im Speziellen Kap Verde, wo auch Akzente im Bereich Wohnbau, Müllmanagement und der Errichtung von Schulgärten gesetzt wurden.

Geographisch: Grundsätzlich steht es jedem Partner frei, seine diesbezüglichen Kooperationen frei zu wählen. Eine denkbare Möglichkeit wäre jedoch die Kooperation von Bund und Ländern in den Schwerpunktländern der EZA, insbesondere dort, wo auch im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Partnerländern eine regionale Konzentration geschaffen wurde. Als auf partnerschaftlicher Ebene gelungene, gleichzeitig aber weiter ausbaufähige Initiative erscheint uns in diesem Zusammenhang die Kooperation von Niederösterreich mit Nord Gondar in Äthiopien und das Engagement des Landes Tirol, das gemeinsamen mit den Regionen Südtirol und Trentino im Rahmen des Global Marshall Plans im Distrikt Rakai (Uganda) tätig ist, oder die verschiedenen Städtepartnerschaften, welche sich manchmal – wie etwa im Falle der Partnerschaft zwischen Leibnitz und Pedra Badejo – mit entwicklungspolitischen und programmstrategischen Interessen der OEZA ergänzt haben. Überlegenswert wäre die Aufrechterhaltung und vielleicht sogar Vertiefung derartiger Partnerschaften auch in Fällen, wo sich die bilaterale OEZA aus Ländern und Regionen – wie etwa Kap Verde oder Zentralamerika – zurückzieht, da dadurch die österreichische Präsenz und die nachhaltige Absicherung entwicklungspolitischer Resultate weiter gewährleistet wird.

Kofinanzierungen: Die Förderinstrumente der ADA (Referat NRO-Kooperation International) stehen sämtlichen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätigen österreichischen Nichtregierungsorganisationen (NRO) und auch Ländern, Gemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften offen. Dies betrifft sowohl die Ausschreibungen der ADA (z.B. Einzelprojekte Süd & Ost) als auch jene auf EU-Ebene (insbesondere die förderrelevanten Budgetlinien „Non State Actors and Local Authorities in Development (NSA + LA)“, „European Instrument for Democracy and Human Right (EIDHR)“, „Food Security“, „Environment and Sustainable Management of Natural Resources including Energy“, „Investing in People“).

Entwicklungspolitische Kommunikation & Bildung: Die ADA unterstützt Projekte der entwicklungspolitischen Kommunikation und Bildung in allen Bundesländern. Deren koordinierte Finanzierung durch Bund und Länder ist weiterhin wünschenswert.

Die Einrichtung aktiver entwicklungspolitischer Beiräte in den Bundesländern hat sich als „gute Praxis“ bewiesen.

Föderale und dezentralisierte Strukturen wie in Österreich werden von vielen Entwicklungsländern angestrebt, ohne dass es jedoch historisch gewachsene, funktionierende und vor allem in ihren Kapazitäten ausreichend ausgestattete Verwaltungsstrukturen gäbe. Hier könnten die Bundesländer und manche größere Gemeinden sicherlich Knowhow anbieten. Wichtig sind aber auch die Erfahrungen des Bundes, der bei Konzeption und Umsetzung des Föderalismus eine bedeutende Rolle spielt. Oberstes Prinzip sollte aber die Nachfrageorientierung sein, das heißt im Empfängerland – vor allem auf lokaler Ebene – muss konkreter, nachvollziehbarer Bedarf bestehen. Beim Versuch, österreichische Erfahrung in den Dezentralisierungsprozess in Partnerländern einfließen zu lassen, müssen die lokalen Besonderheiten genau untersucht und berücksichtigt werden.

Die alljährlich stattfindende Bund-Ländertagung zu entwicklungspolitischen Fragen dient bereits jetzt einem fruchtbaren Informations- und Gedankenaustausch.

Angesichts der derzeitigen Budgetsituation von Bund, Ländern und Gemeinden ist es erforderlich, Synergien, Kofinanzierungen und andere Optionen der Hebelwirkung zu nutzen, aber vor allem auch strenge Maßstäbe entwicklungspolitische Relevanz und Effizienz anzulegen.“

Die schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen lautet:

„Die bilaterale Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten. Es obliegt somit auch diesem Ressort, über die Verwendung der hierfür bei der UG 12 „Äußeres“ jeweils budgetierten Mittel, die über die Austrian Development Agency umgesetzt werden, zu entscheiden sowie den Kooperationsprozess mit den Bundesländern gegebenenfalls noch zu optimieren. Dem Bundesministerium für Finanzen kommt hier keine Entscheidungskompetenz zu. Dessen ungeachtet ist eine Optimierung des Einsatzes der EZA-Mittel grundsätzlich zu begrüßen.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Kärntner Landtages lautet:

„Das Thema Entwicklungszusammenarbeit ist aus Kärntner Sicht im Wesentlichen ein außenpolitisches Thema und fällt daher in die Zuständigkeit des Bundes. Die Maßnahmen des Landes konzentrieren sich daher auf Einzelprojekte, die sich insbesondere auf Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der Vorbeugung sowie Abwicklung von Katastrophenszenarien beziehen. Beispielhaft seien hier etwa die nachhaltigen Hilfsmaßnahmen nach der Tsunami-Katastrophe, aber auch die Mitarbeit am Aufbau von Rettungsdiensten in verschiedensten Ländern erwähnt.

Die Maßnahmen der Länder auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe können daher nur eine Ergänzung zu den bundesstaatlichen Maßnahmen sein. Das Land Kärnten wird sich aber weiterhin nach Maßgabe der vorhandenen Mittel an der Entwicklungspolitik Österreichs beteiligen. Gesetzliche Initiativen des Kärntner Landtages sind derzeit nicht beabsichtigt.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages lautet:

„Grundsätzlich möchte ich hiezu festhalten, dass die Entwicklungszusammenarbeit in erster Linie Angelegenheit der Vollziehung ist. Aus der Sicht der Gesetzgebung hat sich in Niederösterreich der Weg bewährt, nur grobe Richtlinien vorzugeben, wie dies beispielsweise mit den Beschlüssen zum "Global Marshall Plan – für eine weltweite ökosoziale Marktwirtschaft" (Ltg.-773/A-1/70-2006 und Ltg.-113/B-48-2008) geschehen ist.

Des Weiteren begrüße ich, dass es auf nationalstaatlicher Ebene mit der ADA eine gemeinsame Koordination hinsichtlich Schwerpunktländern und Schwerpunktfeldern gibt. Begleitend ist es sicher sinnvoll, wenn die Bundesländer in eigener Verantwortung engagierte Landsleute in- und außerhalb von Schwerpunktländern nach Maßgabe der Möglichkeiten unterstützen und fördern. Viele Aktivitäten sind nämlich nicht durch eine Top-Down-Strategie erfassbar bzw. stimulierbar und leben vom Engagement des Einzelnen.

Diese Möglichkeiten sollten sich die Länder in der Entwicklungszusammenarbeit vorbehalten.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Oberösterreichischen Landtages lautet:

„Inhaltlich ist dazu festzuhalten, dass die Entwicklungszusammenarbeit aus meiner Sicht in erster Linie Angelegenheit der Vollziehung ist, die sich ohnehin laufend um Verbesserungen der Programme bemüht. Die gesetzgebenden Körperschaften können und sollen hier auch nur ganz grobe Rahmenbedingungen vorgeben, damit die notwendige Flexibilität gewahrt bleibt.

Das Land Oberösterreich versucht auch ständig die in seinem Bereich möglichen Maßnahmen zur Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern, konkrete Hilfen und Unterstützungen zu geben und weiter auszubauen.

Wir sind auch gerne bereit, weitere Anregungen auf Verbesserungen zu prüfen, wenn solche an uns herangetragen werden. Die vorliegende – leider ganz allgemeine – Petition kann daher zur Kenntnis genommen werden, scheint jedoch zur weiteren Behandlung im Hinblick auf ihre Unbestimmtheit nicht geeignet.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Salzburger Landtages lautet:

„Die parlamentarische Enquete des Bundesrates vom 14. Dezember 2011 geht auf eine Initiative des entwicklungspolitischen Beirates der Salzburger Landesregierung zurück. Ausdrücklich wird die Absicht unterstützt, dass verstärkt Bundesmittel über in den Ländern etablierte Einrichtungen, Institutionen und Vereine zum Einsatz kommen.

Im übrigem möchte ich im Sinne der vorstehenden Meinung auch auf beiliegenden Beschluss des Salzburger Landtages vom 6. Oktober 2010 (Nr. 30 der Beilagen zum stenografischen Protokoll des Salzburger Landtages – 3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) hinweisen.

Darin wird die Landesregierung dahingehend ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, bewährten Trägern der Entwicklungszusammenarbeit aus Mitteln einer Teildezentralisierung der bilateralen technischen Entwicklungszusammenarbeit über die Landesverwaltung mehr Mittel bereit zu stellen. Überdies soll der entwicklungspolitische Beirat ersucht werden, einen strategischen Rahmenplan für die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel auszuarbeiten. Auf den Wortlaut des beiliegenden Beschlusses samt Bericht verweise ich.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Steiermärkischen Landtages lautet:

„Aus meiner Sicht darf ich dazu anmerken, dass die Agenden der Entwicklungszusammenarbeit primär im Bereich der Vollziehung angesiedelt sind und der Landtag sich lediglich mit möglichen Zielvorgaben und Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit in Form von Entschließungen beschäftigt.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Tiroler Landtages lautet:

„Ich begrüße grundsätzlich die Intention dieser Petition, dass der Bundesrat Schritte in Richtung einer Optimierung der OEZA unter Einbeziehung föderalistischer Aspekte setzen soll. Auch halte ich die Einbindung der entwicklungspolitischen SprecherInnen der Landtagsparteien, der in den Landesregierungen mit Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit Befassten und der entwicklungspolitischen Zivilgesellschaften in den Bundesländern für zielführend.

Der Information halber lege ich Ihnen einen Auszug aus dem Budgetbericht 2011 des Herrn Landeshauptmannes über die Entwicklungszusammenarbeit in Tirol bei.“

Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Vorarlberger Landtages lautet:

„Seitens Vorarlbergs werden die Zielsetzungen der – sehr allgemein gehaltenen – Petition, nämlich die Optimierung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die auch föderalistischen Ansprüchen genügt, grundsätzlich unterstützt.

Das Land Vorarlberg fördert seit 1960 Projekte in Entwicklungsländern. Mehr als 900 Projekte mit einem Bezug zum Land Vorarlberg und einer Summe von ca. 21,5 Millionen Euro (indexiert) wurden seither gefördert. Daneben wurden seit 1989 zahlreiche Projekte in Staaten des ehemaligen Ostblocks mit etwa 4,5 Millionen Euro (ebenfalls indexiert) mitfinanziert.

Dabei hat sich besonders die Förderung von kleinen und überschaubaren Projekten bewährt, die mit Organisationen oder Persönlichkeiten, die einen Bezug zum Land Vorarlberg haben und den Organen des Landes Vorarlberg bekannt sind, federführend umgesetzt werden.

Zum einen sind kleine Projekte durch ihre Überschaubarkeit besser kontrollierbar, zum anderen sind auch die Geldflüsse nachvollziehbar. Ein weiterer Aspekt ist, dass mit den Geldern des Landes ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit nicht nur unterstützt, sondern vermehrt wurde. In praktisch allen entwicklungspolitischen Vereinen/Organisationen (NGO´s) in Vorarlberg steht die ehrenamtliche Tätigkeit im Vordergrund.

Ein weiterer Vorteil zeigt sich darin, dass die finanzielle Unterstützung durch das Land Vorarlberg an keine Schwerpunktländer gebunden ist, sondern dort ansetzt, wo Vorarlbergerinnen und Vorarlberger vor Ort im Einsatz sind. Überschaubare Kleinprojekte setzen auf lokale Partnerschaften und können sich in einem angemessenen Tempo auch in umliegenden Gegenden entwickeln. Kleine Projekte gehen viel mehr auf Bedürfnisse von Menschen ein. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die ehrenamtlichen Strukturen in NGO´s keine großen Verwaltungen benötigen.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Vorarlberger Landtag mehrfach einstimmige Entschließungen zum „Global Marshall Plan“ gefasst hat, in welchem auch die Entwicklungszusammenarbeit eine zentrale Rolle spielt. Die entsprechenden Beschlüsse (Beilagen 23/2006, 52/2008, 73/2010) sind diesem Schreiben angeschlossen.“


Die schriftliche Stellungnahme des Präsidenten des Wiener Landtages lautet:

„Dazu möchte ich ausführen, dass Wien schon bisher einen wertvollen und qualitativ hochwertigen Beitrag zur gesamtstaatlichen Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit leistet. Beispielsweise sei hier auf die Kofinanzierung von Projekten der Non-Government-Organisations in Afrika, Asien und Osteuropa sowie auf andere die Entwicklungszusammenarbeit fördernde Tätigkeiten hingewiesen. Damit trägt Wien auch dazu bei, die Millennium Development Goals der Vereinten Nationen zur Verringerung der globalen Armut zu erreichen.

Ein wichtiges Anliegen für Wien bei der Umsetzung ist die entwicklungspolitische Kohärenz. Es besteht daher eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und der Austria Development Agency. Damit sollen die vorhandenen Ressourcen zielorientiert und effizient zum Einsatz gebracht werden. Darüber hinaus bestehen auch Kooperationen im Rahmen diverser Plattformen, wie beispielsweise der jährlich stattfindenden Bund-Länder-Tagung zum Thema Entwicklungspolitik.

Allerdings ist – gerade vor dem Hintergrund sinkender Budgetmittel des Bundes für diesen Bereich – festzuhalten, dass Entwicklungszusammenarbeit vorrangig eine Aufgabe des Bundes sein muss. Entwicklungspolitische Leistungen von Wien und der anderen Bundesländer sollen eine spezifische Ergänzung sein, können diese Bundesaufgabe aber nicht ersetzen. Unter Beachtung dieses grundsätzlichen Ansatzes kann das mit der Petition zum Ausdruck kommende Anliegen, Schritte in Richtung einer optimierten Entwicklungszusammenarbeit unter Beachtung föderaler Aspekte zu setzen, positiv betrachtet werden. Dabei wäre jedoch zu beachten, dass die Thematik vor allem den operativen Bereich betrifft und daher primärer Adressat der Petition die Vollziehung sein sollte.“

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 den Antrag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2012 03 13

                                Christian Füller                                                                     Johann Ertl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender