8720 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. April 2012 betreffend Kooperationsabkommen über Satellitennavigation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und dem Königreich Norwegen

Bereits seit den Anfängen des europäische Satellitennavigationssystem (GNSS) Galileo ist Norwegen einer der engsten Kooperationspartner außerhalb der Europäischen Union. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Europäischen Weltraumorganisation ESA und durch seine informelle Beteiligung an den gemeinschaftlichen Verwaltungsstrukturen für Galileo hat das Land politisch, technisch und finanziell an allen Phasen von Galileo mitgewirkt. Weiters beherbergt Norwegen zwei wichtige Bodenstationen, die zum einwandfreien Funktionieren des Systems beitragen werden. Zudem beteiligt sich Norwegen nun auch finanziell am Galileo-Programm, dieser Finanzbeitrag wird jedoch im Rahmen des EWR-Abkommen zugewiesen.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat weiters anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die dänische, bulgarische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische, ungarische und norwegische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Mai 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Mai 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 05 02

                                 Michael Lampel                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender