8755 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Zur Sicherung der Stabilität des Euro ist auf EU-Ebene die Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für die gemeinsame europäische Währung notwendig. Um diesen Stabilitätsmechanismus EU-rechtlich abzusichern, gibt es auch eine Änderung der EU-Verträge. Durch eine Ergänzung von Artikel 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erhalten die Euro-Staaten ausdrücklich die Erlaubnis, einen Mechanismus zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets einzurichten und ihn zu aktivieren, wenn dies "unabdingbar ist". Die Gewährung von Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus muss dabei strengen Auflagen unterliegen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl, Franz Perhab, Stefan Schennach, Mag. Gerald Klug, Gottfried Kneifel, Dr. Angelika Winzig sowie die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Marco Schreuder mit beratender Stimme.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 23i Absatz 4 B-VG in Verbindung mit Artikel 50 Absatz 4 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 07 05

                                    Josef Saller                                                                   Mag. Gerald Klug

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender