8758 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2012 betreffend Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden

Angesichts der andauernden Schuldenkrise in der Europäischen Union einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 9.12.2011 auf weitere Schritte in Richtung einer stärkeren Wirtschaftsunion. Da Großbritannien der rechtlichen Umsetzung dieser Ziele im Rahmen der Unionsverträge nicht zustimmte, entschlossen sich die übrigen EU-Mitgliedstaaten, einen speziellen völkerrechtlichen Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion abzuschließen. Die Verhandlungen wurden von den 17 Euro-Staaten und neun Nicht-Euro-Staaten (alle außer Großbritannien) geführt, wobei sich Tschechien aus innenpolitischen Gründen letztlich entschied, nicht Vertragspartei zu werden. Der Vertrag wurde am Rande des Europäischen Rates am 2. März 2012 von den Staats- und Regierungschefs der Vertragsparteien angenommen und tritt am 1.1.2013 in Kraft.

Der Vertrag ergänzt und vertieft das bestehende Regelwerk der Union zur Wirtschafts- und Haushaltspolitik der Mitgliedstaaten. Sein Ziel ist die Stärkung der öffentlichen Haushaltsdisziplin sowie der wirtschaftspolitischen Koordinierung und Konvergenz in der Eurozone. Die wirtschaftspolitische Steuerung wird durch regelmäßige Euro-Gipfel in den Ländern der Eurozone verbessert.

Über die fiskalpolitischen Regelungen hinaus enthält der Vertrag auch Bestimmungen für eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik zwischen den Euroländern, sie wollen gemeinsam auf eine konvergentere Wirtschaftspolitik hinarbeiten, die Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion fördert sowie zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt.

Bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr werden die Staats- und Regierungschefs der Euroländer und der Präsident der Kommission informell zu Euro-Gipfeln zusammentreten und dazu den EZB-Präsidenten einladen. Mindestens einmal im Jahr werden an diesen Treffen auch die Staats- und Regierungschefs der Nicht-Euro-Länder teilnehmen, sofern sie den Vertrag ratifiziert haben.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl, Franz Perhab, Stefan Schennach, Mag. Gerald Klug, Gottfried Kneifel, Dr. Angelika Winzig sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Juli 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 07 05

                                    Josef Saller                                                                   Mag. Gerald Klug

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender