8777 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2012 betreffend ein Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene (Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz)

Es besteht derzeit keine Möglichkeit des altersadäquaten Pflichtschulabschlusses für Jugendliche und Erwachsene, die im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (in der Regel bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres) den für einen allfälligen weiteren Schulbesuch erforderlichen erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe nicht erlangt haben.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird daher die Möglichkeit eines altersgerechten Pflichtschulabschlusses für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und für Erwachsene neben den herkömmlichen Externistenprüfungen geschaffen. Das neue Modell des Pflichtschulabschlusses stellt eine erwachsenengerechte Abschlussprüfung gemäß den Anforderungen der Pflichtschule dar.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung und zur Förderung der geforderten Schlüsselkompetenzen soll nach dem Vorbild der Berufsreifeprüfung die Erwachsenenbildung ihren Beitrag leisten. In den einzelnen Prüfungsgebieten werden Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Pflichtschulabschluss-Prüfung angeboten und durchgeführt. Nach Maßgabe von gesetzlich reglementierten Qualitätskriterien werden Prüfungen über die Lehrgänge als Teilprüfung der Pflichtschulabschluss-Prüfung anerkannt.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 17. Juli 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christian Füller, Ferdinand Tiefnig, Mag. Bettina Rausch und Monika Mühlwerth sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 07 17

                            Mag. Bettina Rausch                                                          Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende