8795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend ein Bundesgesetz über die Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds

Der IWF ist eine als Fonds organisierte Institution, in den die Mitgliedsländer entsprechend ihrer relativen weltwirtschaftlichen Stärke Subskriptionen - die so genannten Quoten - einzahlen. Die Quoten sind einerseits die wichtigste Finanzquelle des IWF und bestimmen andererseits den Zugang der Mitgliedsländer zu Krediten sowie die Höhe der Stimmrechte.

Durch die dynamische Entwicklung der Weltwirtschaft seit der letzten ordentlichen Quotenerhöhung im Jahr 1998 ist das Kreditvergabevolumen des IWF relativ zu den wichtigsten volkswirtschaftlichen und finanziellen Indikatoren stark zurückgeblieben. Das wurde im Zuge der letzten Finanzkrise deutlich, als der Bedarf an IWF-Krisenkrediten drastisch angestiegen und die Kapazität zur Kreditvergabe des IWF kurzfristig stark gesunken ist.

Daher haben die G-20 im Jahr 2009 den IWF aufgefordert, die IWF-Quoten deutlich zu erhöhen und zugleich den Weg zu einer besseren Vertretung der aufstrebenden Volkswirtschaften und der Entwicklungsländer, der schon bei der letzten außerordentlichen Quotenreform 2008 begonnen wurde, weiter fortzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat das Exekutivdirektorium des Internationalen Währungsfonds am 15. Dezember 2010 im Rahmen der 14. Generellen Quotenerhöhung eine Verdoppelung der Quoten des IWF von ca. 237,6 Milliarden SZR auf ca. 476,8 Milliarden SZR verabschiedet.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Quote der Republik Österreich beim IWF von 2113,9 Millionen SZR auf 3932,0 Millionen SZR erhöht, welche durch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) vorzunehmen ist.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder, Mag. Reinhard Pisec, BA und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 10 30

                               Robert Zehentner                                                               Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender