8801 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Protokoll zur Abänderung des am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft werden gegenwärtig durch das am 30. Januar 1974 in Wien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 64/1975 idF BGBl. Nr. 161/1995, BGBl. III Nr. 204/2001, BGBl. III Nr. 22/2007 und BGBl. III Nr. 27/2011, geschützt.

Auf Grund der unvorhergesehenen Entwicklungen während der Phase 1 Review Österreichs durch die Peer Review Group des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes besteht der Bedarf einer Anpassung von Ziffer 2 des Schlussprotokolls zu Art. 26 des Abkommens („Informationsaustausch“) in der geltenden Fassung durch ein Änderungsprotokoll.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates erfolgt eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 10 30

                                 Michael Lampel                                                                 Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender