8809 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Oktober 2012 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die Zusammenarbeit betreffend die Leihe von Gegenständen ihres beweglichen staatlichen Kulturerbes für Ausstellungen auf dem Staatsgebiet des jeweils anderen Staates

Das bestehende Völkergewohnheitsrecht ist für die rechtliche Absicherung einer Leihe von besonders wertvollen oder symbolträchtigen Gegenständen des staatlichen Kulturerbes nicht immer ganz ausreichend. Außerdem besteht gegenüber Albanien keine Möglichkeit, Verletzungen von Völkergewohnheitsrecht vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) geltend zu machen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die rechtliche Absicherung der wechselseitigen Leihe von Kulturerbe zwecks Ausstellung im jeweils anderen Staat zum Ziel.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet daher den Abschluss eines Abkommens, welches Immunitätsgarantien, die Anerkennung des Eigentums am Kulturerbe, eine Rückgabeverpflichtung und die Zuständigkeit des IGH vorsieht.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Oktober 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM, mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Oktober 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2012 10 30

                             Elisabeth Greiderer                                                              Günther Köberl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender