8924 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stiftungseingangssteuergesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Selbständigen Antrag gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates im Finanzausschuss des Nationalrates am 14. März 2013 eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

 

„Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BBG 2011), BGBl. I Nr. 111/2010 wurde in § 5 des Privatstiftungsgesetzes eine Verpflichtung des Stiftungsvorstandes eingeführt, die nicht in der Stiftungsurkunde oder der Stiftungszusatzurkunde explizit genannten Begünstigten dem Finanzamt mitzuteilen. Diese Änderung ging auf die FATF (Financial Action Task Force on Money Laundering) und ihren Mutual Evaluation Report betreffend Anti-Money Laundering and Combating the Financing of Terrorism zurück. Mit dieser Änderung sollte sichergestellt werden, dass die durch die FATF geforderten Transparenzmaßstäbe vollends erfüllt werden, indem nicht nur Begünstigte, die in der Stiftungsurkunde oder in der Stiftungszusatzurkunde individualisierbar bezeichnet sind, sondern auch von der vom Stifter dazu berufenen Stelle (§ 9 Abs. 1 Z 3 PSG) bzw. vom Stiftungsvorstand als solche festgestellt werden, bekannt gemacht werden müssen.

Die Transparenzmaßstäbe der effektiven Bekämpfung der internationalen Geldwäsche sollen nunmehr auch ein maßgebliches Kriterium für die Höhe des Steuersatzes bei der Stiftungseingangsbesteuerung sein. Besteht daher bei ausländischen Stiftungen oder damit vergleichbaren Vermögensmassen nach dem innerstaatlichen Recht ihres Ansässigkeitsstaates keine generelle Verpflichtung, die Begünstigten offenzulegen, soll der erhöhte Steuersatz von 25% (§ 2 Abs. 1 zweiter Satz StiftEG) zur Anwendung kommen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Robert Zehentner.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Robert Zehentner gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 04 03

                               Robert Zehentner                                                               Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender