8932 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. März 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 – SRÄG 2013)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Einführung einer Bildungsteilzeit und eines Fachkräftestipendiums zum Inhalt. Zudem wird das Weiterbildungsgeld in einzelnen Punkten reformiert.

Demnach können ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen künftig zum Zweck der Weiterbildung eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte vereinbaren. Während der Bildungsteilzeit erhalten die ArbeitnehmerInnen neben dem aliquoten Lohn ein pauschaliertes Bildungsteilzeitgeld, um den Einkommensentfall zu mindern.

Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz erhalten Personen künftig nur noch dann, wenn sie zuvor mehr als geringfügig beschäftigt waren. Zudem sind für Weiterbildungsgeld, das für den Besuch universitärer Studien bezogen wird, Leistungsnachweise zu erbringen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez, PMM mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais, Efgani Dönmez, PMM und Cornelia Michalke.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 04 03

                                Richard Wilhelm                                                              Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende