8941 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2013 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/14 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-483-BR/2013 d.B.)

Womit sich die EU 2013 schwerpunktmäßig beschäftigen wird, darüber informieren Berichte der jeweils zuständigen Ministerien. Für den Kompetenzbereich des Bundeskanzleramtes und des Frauenressorts haben Bundeskanzler Werner Faymann und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek dem Parlament einen gemeinsamen Bericht vorgelegt ( III-391 d.B.). Dabei geht es nicht nur um jene Themen, die bei den insgesamt sechs für heuer geplanten EU-Gipfeln eine zentrale Rolle spielen werden, sondern auch um einzelne konkrete Politikfelder. Wesentliche Ziele für die EU-Kommission sind unter anderem, die Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU-Länder besser aufeinander abzustimmen, den Binnenmarkt weiter zu vertiefen, die Beschäftigung anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken. Außerdem stehen die Dauerthemen Abbau von Verwaltungslasten, EU-Erweiterung und Gemeinsame Außenpolitik auf der Agenda. Auch einige institutionelle Entscheidungen sind zu treffen.

Generell messen die EU-Kommission und das aktuelle Ratspräsidentschafts-Trio der Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion und einer weiteren Vertiefung des Binnenmarkts große Bedeutung bei. Nur durch eine bessere Abstimmung der Wirtschafts- und Finanzpolitik könne das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen sowie Stabilität und Wohlstand in Europa gesichert werden, heißt es dazu im Bericht. Einige konkrete Maßnahmen und die Einführung einer gemeinsamen Bankenaufsicht sind bereits im Laufen – soll die EU in diesem Bereich aber deutlich mehr Macht und Einfluss bekommen, ist eine Änderung der EU-Verträge erforderlich.

Die österreichische Regierung spricht sich in diesem Zusammenhang für eine transparente, strukturierte und ergebnisoffene Debatte aus. Maßgeblich ist für sie, dass eine Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion einen positiven Effekt auf Wachstum und Beschäftigung hat. Zudem fordert sie während des gesamten Prozesses eine angemessene Beteiligung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments.

Wie der Bericht festhält, stehen in den nächsten Monaten auch einige Entscheidungen über die Vertretung Österreichs in verschiedenen EU-Institutionen an. So muss die Zahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament, die durch den bevorstehenden EU-Beitritt Kroatiens vorübergehend auf 766 steigt, für die kommende Wahlperiode 2014 bis 2019 wieder auf 751 reduziert werden. Ob Österreich einen seiner 19 Sitze verliert, ist derzeit noch offen, die Entscheidung wird der Europäische Rat auf Basis eines Vorschlags des Europäischen Parlaments treffen. Auch die Zahl der Mitglieder im Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen wird reduziert.

Politisch bereits geeinigt haben sich die EU-Staaten darauf, dass entgegen den ursprünglichen Plänen jedes Mitgliedsland bis auf Weiteres einen Kommissar behält. Der formelle Beschluss soll Ende 2013 oder Anfang 2014 gefasst werden.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament werden im Übrigen möglicher Weise um zwei Wochen vorverlegt, um eine Kollision mit Pfingsten zu vermeiden. Von den meisten Mitgliedstaaten als Wahltermin präferiert wird der Zeitraum vom 22. bis 25. Mai 2014, die Entscheidung darüber soll noch in der ersten Jahreshälfte dieses Jahres fallen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. April 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder, Georg Keuschnigg, Stefan Schennach und Monika Mühlwerth.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. April 2013 den Antrag, den Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2013 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2013/14 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG (III-483-BR/2013 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2013 04 03

                                    Josef Saller                                                                  Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender