8976 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz geändert wird

Seit Mai 2010 haben die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets Griechenland im Rahmen von makroökonomischen Anpassungsprogrammen finanzielle Hilfe gewährt. Die zunächst vergebenen bilateralen Darlehen wurden im Februar/März 2012 durch Darlehen der European Financial Stability Facility abgelöst. Die innerstaatlichen Rechtsgrundlagen für die Beteiligung Österreichs an diesen Maßnahmen bilden §§ 1, 2 und 2a des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes.

Vor dem Hintergrund der im Vergleich zu März 2012 verschlechterten Wachstumsaussichten und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Schuldentragfähigkeit Griechenlands hat die Euro-Gruppe am 27. November 2012 ein Maßnahmenbündel beschlossen, das das Erreichen einer Schuldenquote bis 2020 von 124% und bis 2022 von unter 110% bezweckt.

Es wurde Einigung erzielt, an Griechenland ab dem Finanzjahr 2013 einen Betrag weiterzuleiten, der den Einkünften der nationalen Zentralbanken aus im Rahmen des EZB-Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen, Griechenland zuordenbaren Wertpapieren entspricht.

Die Gewährung der Hilfe bzw. die Freigabe der Auszahlungen ist an die Erfüllung wirtschaftspolitischer Auflagen und quantitativer Leistungskriterien seitens Griechenlands geknüpft, die durch Prüfmissionen und Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission, der EZB und des Internationalen Währungsfonds regelmäßig geprüft wird.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Umsetzung einer Zusage der Finanzminister des Euro-Währungsgebiets (Euro-Gruppe) vom 27. November 2012 zum Inhalt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Josef Taucher.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Mag. Gerald Zelina und Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Josef Taucher gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                             Mag. Josef Taucher                                                              Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender