9000 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Mai 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Agrarverfahrensgesetz 1950, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967, das Forstgesetz 1975, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002, das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz 1994, das Futtermittelgesetz 1999, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz 2011, das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, das Pflanzgutgesetz 1997, das Rebenverkehrsgesetz 1996, das Sortenschutzgesetz 2001, das Weingesetz 2009, das Marktordnungsgesetz 2007 und das Vermarktungsnormengesetz geändert werden und das Agrarbehördengesetz 1950 aufgehoben wird (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-BMLFUW – Land- und Forstwirtschaft)

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, wurde eine neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit geschaffen. Demnach werden mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 je ein Verwaltungsgericht erster Instanz in den Ländern sowie zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund eingerichtet, und zwar ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht.

Die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder sowie zahlreiche andere weisungsfreie Sonderbehörden des Bundes und der Länder werden aufgelöst, der administrative Instanzenzug wird im Wesentlichen abgeschafft. Von Behörden erster Instanz erlassene Bescheide können demnach in Zukunft nur bei einem Verwaltungsgericht angefochten werden.

Dieses neue System der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit bedingt auch Änderungen bei zahlreichen Materiengesetzen im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt und Wasserwirtschaft. Der gegenständliche Beschluss betrifft im Einzelnen das Agrarverfahrensgesetz, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz, das Grundsatzgesetz über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz, das Forstgesetz, das Forstliche Vermehrungsgutgesetz, das BFW-Gesetz, das Düngemittelgesetz, das Futtermittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Pflanzenschutzgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz, das Pflanzgutgesetz, das Rebenverkehrsgesetz, das Sortenschutzgesetz, das Weingesetz, das Marktordnungsgesetz sowie das Vermarktungsnormengesetz. Das Agrarbehördengesetz wiederum wird aufgehoben.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. Juni 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Zelina mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ferdinand Tiefnig gewählt.


Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 4. Juni 2013 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 06 04

                               Ferdinand Tiefnig                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender