9061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird und Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen erklärt werden (SPG-Novelle 2013)

Der gegenständliche Beschluss dient in erster Linie der Verbesserung des Schutzes unmündiger Minderjähriger vor Gewalt im Bereich der Familie durch sicherheitspolizeiliche Maßnahmen. Nicht zuletzt auf Grund tragischer Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit ist eine Ausweitung der bewährten Institute der Wegweisung und des Betretungsverbots bei häuslicher Gewalt im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern vorgesehen. Dem trägt auch die Normierung einer unverzüglichen Information des Kinder- und Jugendhilfeträgers durch das Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes Rechnung. Durch die vorgesehenen Maßnahmen wird die besondere Bedeutung des Kindeswohls auch im SPG festgeschrieben.

Des Weiteren wird eine Anpassung der Entschädigungsregelung in § 92 SPG angeregt, um künftig eine Haftung des Bundes auch für solche Schäden vorzusehen, die nicht durch den Gebrauch einer in Anspruch genommenen Sache im Zuge der Abwehr eines gefährlichen Angriffs, sondern im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht, an dieser entstanden sind.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Inge Posch-Gruska und Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender