9111 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird

Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Peter Michael Ikrath, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen, den diese am 27. Juni 2013 im Nationalrat eingebracht haben und der wie folgt begründet war:

 

„Am 20. Oktober 2011 hat der Nationalrat eine Entschließung betreffend Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB verabschiedet (203/E XXIV. GP), der zufolge die Bundesministerin für Justiz ersucht wird, dem Nationalrat nach Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB darüber zu berichten, wie der Tatbestand vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte unter Berücksichtigung der Zusammenhänge mit den strafprozessualen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der Reichweite und der Bestimmtheit der Tatbestandsmerkmale, gemessen an den internationalen Vorgaben zu bewerten ist, ob und welche Beschränkungen des Tatbestandes im materiellen und formellen Recht möglich und sachgerecht sind; und im Fall eines legistischen Anpassungsbedarfs dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.

Die wissenschaftliche Evaluierung durch Univ.Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf und Univ.Ass. Dr. Farsam Salimi liegt nun in Form der ALES-Studie „Kriminelle Organisation (§ 278a StGB) – Eine dogmatische Evaluierung des Tatbestandes im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz“ vor. Das Gutachten bestätigt, dass es keine internationalen Vorgaben gibt, die § 278a StGB verlangen; die Bestimmung könnte daher ersatzlos gestrichen werden. Das Gutachten empfiehlt eine derartige Streichung jedoch nicht. Auch eine Streichung im materiellen Recht mit Belassung im Strafprozessrecht als Voraussetzung für besondere Ermittlungsmethoden wird von der Studie nicht empfohlen, zumal es dadurch nur zu einer Verlagerung der Problematik mit zweifelhaftem Nutzen kommen könnte.

§ 278a StGB (Kriminelle Organisation) soll um die Tatbestandsalternative in Bezug auf Organisationen, die erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstreben, reduziert und damit auf den Kernbereich der organisierten Kriminalität, nämlich jene Formen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, beschränkt werden.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

 

 

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2013 07 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender