9112 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2013 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zum internationalen Rechtsschutz Erwachsener das Außerstreitgesetz, die Jurisdiktionsnorm, das IPR-Gesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Gesetz – ErwSchG)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Österreich beabsichtigt, das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (in der Folge: Übereinkommen) zu ratifizieren. Dieses Übereinkommen regelt unter anderem die Anerkennung und Vollstreckung von Maßnahmen zum Schutz der Person oder des Vermögens Erwachsener, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu schützen (in der Folge: Maßnahme). Für das Verfahren zur selbstständigen Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung sowie für das Verfahren zur Durchsetzung von Maßnahmen verweist das Übereinkommen auf nationales Recht. Um insoweit eine reibungslose Anwendung des Übereinkommens sicher zu stellen, soll das österreichische Recht um besondere Verfahrensregelungen zur Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung ausländischer Maßnahmen ergänzt werden. Gleichzeitig sollen Regelungen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über die Sachwalterschaft für behinderte Personen aus Staaten, die nicht Vertragsstaaten des Übereinkommens sind und mit denen auch kein einschlägiger bilateraler Vertrag besteht, geschaffen und § 15 IPRG an die neue Rechtslage angepasst werden.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Juli 2013 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.
Gemäß § 30 Abs. 2 GO-BR wurde beschlossen, Bundesrat Marco Schreuder mit beratender Stimme an den Verhandlungen teilnehmen zu lassen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Juli 2013 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2013 07 16
Stefan Schennach Christian Füller
Berichterstatter Vorsitzender