9188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird (SPG-Novelle 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgende Schwerpunkte zum Ziel:

- Effektiveres Vorgehen gegen rassistisch motiviertes Verhalten bei Sportgroßveranstaltungen;

- Vorbeugender Schutz kritischer Infrastrukturen durch die Sicherheitspolizei;

- Neuregelung der Bestimmung zur DNA-Untersuchung aufgrund der Aufhebung der derzeit geltenden   Bestimmung des § 67 Abs. 1 erster Satz durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit Wirksamkeit zum 30. Juni 2014;

- Präventives Vorgehen gegen gerichtlich strafbare Handlungen gemäß § 4 NPSG;

 -Schaffung der Möglichkeit, ausgebildete Exekutivbeamte, die in eine andere Verwendungsgruppe wechseln, zum Exekutivdienst zu ermächtigen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2014  in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Gerhard Schödinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein und Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 26

                             Gerhard Schödinger                                                             Werner Herbert

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender