9210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht vor, durch weitgehende Befreiung der nachhaltigen Stromerzeugung von der Elektrizitätsabgabepflicht und Verwaltungsvereinfachung für die Stromerzeuger  die nachhaltige inländische Stromproduktion mit steuerlichen Maßnahmen zu unterstützen. Daher wird für die elektrische Energie, die aus erneuerbaren Primärenergiequellen, wie zB Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerken, Windenergieanlagen und Ähnlichem erzeugt wird, ein Freibetrag in Höhe von 25.000 kWh pro Jahr eingeführt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Cornelia Michalke.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                 Michael Lampel                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender