9267 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird

Die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 26. März 2014 im Nationalrat eingebracht. Im Zuge der Verhandlung dieses Initiativantrages im Verkehrsausschuss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. November 2014 haben die Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Anton Heinzl, Christoph Hagen, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Michael Pock einen Abänderungsantrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Die unterfertigten Abgeordneten folgen mit diesem Antrag den vielfach von Experten im Rahmen des Hearings im Verkehrsausschuss am 2. Juli 2014, aber auch im Rahmen des Ausschussbegutachtungsverfahrens geäußerten Argumenten, dass eine Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetzes zur Klarstellung, dass Akte der Vollziehung eines Landes auch für ein anderes Land oder für mehrere Länder wirksam werden können, sofern vor Erlassung des Vollzugsaktes die Behörden der Länder Einvernehmen hergestellt haben, nicht erforderlich sei und schlagen eine ausschließlich einfachgesetzliche Normierung in der Straßenverkehrsordnung 1960 vor. Die mangelnde Herstellung des Einvernehmens lässt die Entscheidungspflicht der Behörde unberührt.

Der Stellungnahme des BMVIT folgend soll im neuen § 45 Abs. 2c – obwohl nicht sehr häufig auftretend – die Ausnahmebestimmung des Abs. 1 aufgenommen werden. Im Gegenzug entfällt der Verweis auf Abs. 2b, der materiell bereits durch die Zitierung des Abs. 2 abgedeckt ist.

Ausdrücklich soll festgehalten werden, dass von dieser Neuregelung, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten soll, Ausnahmen zum Nachtfahrverbot gemäß § 42 Abs. 6 umfasst sind.“

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 02

                                 Wolfgang Beer                                                             Mag. Harald Himmer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender