9278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B.)

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2013. Kapitel 2 beschäftigt sich mit der Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags in den Radio- und Fernsehprogrammen des ORF, im ORF TELETEXT und auf den Internetseiten des ORF. Im Kapitel Radio erfolgt eine weitere Differenzierung nach den einzelnen Radioangeboten des ORF (Ö1, Hitradio Ö3, FM4, ORF-Regionalradios und Radio AGORA). Das Kapitel Fernsehen ist zunächst für ORF eins und ORF 2 nach Themenbereichen gegliedert (Information, Kultur/Religion, Wissenschaft/Bildung/Lebenshilfe, Sport, Unterhaltung, Kinder). Weiters werden die Sendungen der ORF-Landesstudios sowie bundesweit ausgestrahlte ORF-Fernsehprogramme, die individuelle Interessen der Länder berücksichtigen, behandelt, sowie Programme, die der Förderung der österreichischen Identität und der österreichischen künstlerischen und kreativen Produktion dienen. Ein Kapitel beschäftigt sich mit dem Nachweis des Angebots anspruchsvoller Sendungen in den Hauptabendprogrammen des ORF-Fernsehens anhand von zwei Musterwochen. Eigene Kapitel widmen sich ORF 2 Europe (ORF 2E), dem unverschlüsselten Fernseh- und Teletext-Angebot des ORF via Digitalsatellit, den Spartensendern ORF III Kultur und Information (in Folge: ORF III) und ORF SPORT + sowie der Darstellung der Anteile von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport am gesamten ORF-Fernsehprogramm. In den Folgekapiteln geht es um die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags in den Medien Teletext und Internet.

In den einzelnen Kapiteln wurde auch auf eine Vergleichbarkeit der für 2013 zusammengestellten Daten mit jenen des Jahres davor sowie auf geschlechtergerechte Formulierungen geachtet. Nicht alle im Jahresbericht zu erfassenden Punkte sind quantifizierbar. Die Beachtung einzelner Detailaufträge der §§ 4 bis 5 ORF-G (wie z. B. die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens, Berücksichtigung der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen), die in einer Vielzahl von Sendungen erfolgt, lässt sich nur anhand von demonstrativen Beispielen darstellen.

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Werner Herbert.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, den ORF-Jahresbericht 2013 gemäß § 7 ORF-Gesetz (III-519-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2014 12 16

                        Ing. Bernhard Ebner, MSc                                                       Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender