9282 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält im Wesentlichen folgende Ziele und Maßnahmen:

-       Verbesserung der finanziellen Situation pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen.

-       Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des Pflegevorsorgesystems

-       Ausbau des Informations- und Beratungsangebotes für PflegegeldbezieherInnen und ihrer Angehörigen.

-       Sicherstellung eines umfassenden Online-Informationsangebotes in der Langzeitpflege

-       Legistische Klarstellungen und Anpassungen

-       Verwaltungsvereinfachung für die Abwicklung von Förderanträgen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung

-       Erhöhung der Beträge in allen Pflegegeldstufen und der Ausgleiche um 2% ab 1. Jänner 2016

-       Neudefinition der Zugangskriterien für die Pflegegeldstufen 1 und 2

-       Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege auf Wunsch der PflegegeldbezieherInnen und ihrer Angehörigen und Schaffung eines Angebotes an kostenlosen unterstützenden Angehörigengesprächen bei psychischen Belastungen

-       Gesetzliche Verankerung der Online-Informationsangebote des Sozialministeriums

-       Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises gemäß § 3 BPGG um Kindergartenkinder

-       Klarstellung zum Anspruch auf einen Kinderzuschlag bei Bezug eines Pflegekarenzgeldes

-       Schaffung einer Verpflichtung zur Geltendmachung noch nicht realisierter Ansprüche auf anrechenbare Geldleistungen nach ausländischen Vorschriften

-       Schaffung einer datenschutzrechtlichen Bestimmung für den Vollzug der 24-Stunden-Betreuung durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und Optimierung der Verfahrensabläufe zur Verarbeitung und Übermittlung der Daten

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein, Efgani Dönmez, PMM, Edgar Mayer, Rene Pfister und Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ilse Fetik gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                       Ilse Fetik                                                                    Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende