9294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 - 2. AbgÄG 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-       Verbesserung des grenzüberschreitenden Informationsaustausches zur Verstärkung der unionsweiten Kriminalitätsbekämpfung

-       Klarstellung rechtlicher Konsequenzen für das Panschen von Mineralöl durch nichtgewerbliche Täter

-       „große“ Arbeitsgemeinschaften haben einen einheitlichen Betrieb und unterliegen einem Feststellungsverfahren

-       Unternehmen können für die Abwicklung der Umsatzsteuerbefreiung für Touristenexporte zugelassen werden

-       Pauschalierung der Gebühren für Eingaben an die Verwaltungsgerichte der Länder

-       Die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG wird im Zuge der GPLA geprüft

-       Bündelung der Anträge auf Rückerstattung der KESt

-       Einbeziehung von elektronischen Zigaretten, E-Shishas und vergleichbarer Erzeugnisse in das Tabakmonopol

-       zeitliche Vorgaben für die Preisfestsetzung von Tabakprodukten

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Edgar Mayer, Sonja Zwazl, Marco Schreuder und Gerd Krusche.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                 Ingrid Winkler                                                                    Edgar Mayer

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender