9295 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (360 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 – 2. AbgÄG 2014), hat der Finanzausschuss am 04. Dezember 2014 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Kai Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Tabakgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen und im Sinne einer besseren Produktvergleichbarkeit für den Konsumenten soll gleichzeitig die Packungsgröße auf 20 oder 25 Stück gesetzlich festgelegt werden.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Gerd Krusche.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                 Ingrid Winkler                                                                    Edgar Mayer

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender