9306 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz und das Gerichtliche Einbringungsgesetz geändert werden (Gerichtsgebühren-Novelle 2014 – GGN 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat die Stärkung des Zugangs zu Gericht sowie die Vereinfachung des Liegenschaftsverkehrs zum Ziel.

 

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet daher hauptsächlich folgende Maßnahmen:

-       Entfall der Gebührenpflicht für Minderjährige in Verfahren mit Bezug zum Familienrecht

-       Gebührenerleichterungen in sonstigen Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren

-       Beseitigung von Zweifelsfragen im Einbringungsverfahren

-       Schaffung der Voraussetzungen für die gemeinsame Entrichtung der Eintragungsgebühren mit der Grunderwerbsteuer

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Klaus Fürlinger und Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                               Stefan Schennach                                                               Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender