9348 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG geändert wird (UWG-Novelle 2015)

Im Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 26. September 2013 C(2013) 6080 final, Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2013/2168, wird die Auffassung vertreten, dass die Republik Österreich ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken), ABl. Nr. L 149 vom 11.06.2005 S. 22, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 253 vom 25.09.2009 S. 18 nicht vollständig erfüllt habe.

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) daher zur Vermeidung eines wenig zielführenden Verfahrens vor dem EuGH bereits jetzt entsprechend abgeändert.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche und Sonja Zwazl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                            Dr. Magnus Brunner                                                                Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende