Entschließung

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

a)     für jede Jugendliche und jeden Jugendlichen eine nach den individuellen Stärken und Fähigkeiten ausgerichtete umfassende, altersadäquat angepasste, gendergerechte Bildungs- und Berufsorientierung im Sinne eines Prozesses vom Kindergarten bis zum Abschluss der Pflichtschule und – wie im Arbeitsprogramm der Österreichischen Bundesregierung 2013 bis 2018 festgelegt – als verbindliche Übung auf der gesamten Sekundarstufe I mit flexiblen Formen der Umsetzung im Unterricht und unter Einbeziehung externer Expert-/innen umzusetzen.

b)     die verbindliche Übung Bildungs- und Berufsorientierung so zu definieren, dass außerschulische Angebote, z.B. von Sozialpartnern und Sozialpartnerinnen oder Vereinen etc. besser eingebunden werden.

c)     sicher zu stellen, dass im Rahmen des § 13 Schulunterrichtsgesetz (SchuG) berufspraktische Tage in der 3. und 4. Schulstufe im Ausmaß von jeweils 5 Tagen durchgeführt werden.

d)     eine Novelle zu § 13b Schulunterrichtsgesetz (SchuG) zu prüfen, wonach individuelle Berufs(bildungs)orientierung ab dem individuellen 8. Schulbesuchsjahr erfolgen kann.

e)     sich dafür einzusetzen, dass für Berufs- und Bildungsorientierung

         a.    ein Qualitätsmanagement festgelegt und das Thema als zentrales Element der „Schulqualität          Allgemeinbildung“ (IBOBB) normiert wird und

         b.    eine eigenständige Verantwortlichkeit in der Schulaufsicht geschaffen wird.

f)      sich dafür einzusetzen, dass an jeder Pflichtschule eine Koordination für Berufs- und Bildungsorientierung sichergestellt wird und für alle angehenden Pädagoginnen und Pädagogen eine verpflichtende Grundausbildung im Fach Berufsorientierung erfolgt.