9409 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird eine Teilpension eingeführt. Die Teilpension bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.

Die Teilpension ist geschlechtsneutral konzipiert. Da diese von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension abhängt, diese im Übergangszeitraum nur Männern offen steht, kommt diese Leistung im Übergangszeitraum nur Männern zu Gute, bis das Pensionsantrittsalter für Frauen betreffend die Korridorpension an jenes der Männer herangeführt wurde.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mario Lindner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Monika Mühlwerth, Rene Pfister, Arnd Meißl, Efgani Dönmez, PMM und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mario Lindner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                  Mario Lindner                                                               Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende