9428 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und den Nichtraucherschutz (Tabakgesetz), das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz geändert werden

Die derzeit geltenden gesetzlichen Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzbestimmungen für die Gastronomie wurden auf Basis eines politischen Kompromisses mit der Novelle zum Tabakgesetz, BGBl. I Nr. 120/2008 verankert. Jüngst publizierte Studien zeigen, dass selbst räumlich getrennte Raucher/innen- und Nichtraucher/innenbereiche nicht ausreichend sind, um eine Gesundheitsgefährdung von Gästen, besonders aber auch der Beschäftigten in der Gastronomie, zu vermeiden. Darüber hinaus werden in einem großen Teil der Gastronomiebetriebe selbst die bestehenden Vorschriften des Tabakgesetzes nicht eingehalten. Neben den positiven Auswirkungen auf die Gesundheit durch Hintanhaltung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Passivrauch und „Drittrauch“, womit eine Senkung der Kosten für das Gesundheitswesen durch Reduzierung insbesondere der Therapie- und Behandlungskosten bei tabakassoziierten Erkrankungen (Herz-Kreislauf, Krebserkrankungen etc.) zu erwarten ist, kommt es zudem auch zu einer Stärkung der Rechtssicherheit aufgrund einer klareren, für alle verständlicheren und in gleicher Weise anwendbaren gesetzlichen Grundlage. Auch die Interessen des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes werden nunmehr durch Miteinbeziehung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Gastronomie umfassend berücksichtigt.

Für die Wirtschaftstreibenden ergibt sich der Vorteil, dass Wettbewerbsverzerrungen wegfallen, insb. auch durch die Miteinbeziehung von Veranstaltungen mit Öffentlichkeitscharakter, die in nicht ortsfesten Einrichtungen stattfinden. Im internationalen Vergleich sind bereits jetzt vielfach strengere Regelungen in Kraft. Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass es für die Wirtschaftstreibenden nach Einführung eines uneingeschränkten Rauchverbotes in der Gastronomie sogar zu Umsatzsteigerungen gekommen ist.

Neben den klassischen Tabakerzeugnissen wird auch die Verwendung von Wasserpfeifen und verwandten Erzeugnissen (wie z.B. E-Zigaretten) in von Rauchverboten erfassten Bereichen untersagt. Auch hinsichtlich der Vollziehbarkeit der Rauchverbote ist eine klare Regelung unter Einbeziehung aller genannten Produktgruppen unerlässlich.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Angela Stöckl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche, Efgani Dönmez, PMM, Edgar Mayer, Angela Stöckl und Mario Lindner.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Angela Stöckl gewählt.


Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                  Angela Stöckl                                                                 Ferdinand Tiefnig

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender