9436 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Vorschriften über die Untersagung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz) erlassen und das Sortenschutzgesetz geändert werden

Österreich will sein Selbstbestimmungsrecht in Sachen Gentechnik nützen und auf nationaler Ebene selbst entscheiden, ob gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut angebaut werden darf. Nachdem durch eine entsprechende Richtlinie eine EU-Rechtsgrundlage zur Erlassung von Anbauverboten geschaffen wurde, hat der Nationalrat das gegenständliche Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz beschlossen, das vor allem sicherstellen soll, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Landwirtschaft und der Umwelt unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Gegebenheiten voll ausgeschöpft werden. Vorgesehen sind im Einzelnen die Einrichtung eines Beirats zur Koordinierung der österreichischen Interessen sowie die Schaffung von grundsätzlichen Bestimmungen in der Landesgesetzgebung, zumal der Anbau von Saat- und Pflanzgut in die Kompetenz der Länder fällt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikels 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Eduard Köck, Wolfgang Beer, Mag. Nicole Schreyer, Gerhard Dörfler und Martin Preineder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2015 07 21

                               Ing. Andreas Pum                                                              Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender