9448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kunstförderungsgesetz geändert wird

Gemäß § 9 des Kunstförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 146/1988, kann der zuständige Bundesminister zur Vorbereitung und Vorberatung von Förderungsangelegenheiten einzelner Kunstsparten Beiräte oder Jurys einsetzen. Derzeit sind 13 Beiräte und 50 Jurys eingesetzt. Diese werden zur Beratung in fachlichen Fragen der einzelnen Kunstsparten in Bezug auf Förderungsmaßnahmen, Förderungsprogramme, Verteilung der Förderungsmittel und Gestaltung der Förderungsrichtlinien herangezogen.

Den Mitgliedern der Beiräte und Jurys wurden bisher vom jeweils für Kunstangelegenheiten zuständigen Bundesministerium und werden derzeit vom Bundeskanzleramt nach Rechnungslegung die Reisekosten, allfällige Barauslagen und ein Sitzungsgeld vergütet. Im Kunstförderungsgesetz soll nunmehr aus Gründen der Rechtssicherheit eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen werden.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligte Bundesrätin Monika Mühlwerth.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                    Rene Pfister                                                                 Monika Mühlwerth

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende