9485 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2016 (III-566-BR/2015 d.B.)

Auf europäischer Ebene wurde mit der Reform, beschlossen im Juni 2013, der bisher erfolgreiche Weg der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) weitergeführt und weiterentwickelt. Der Aufbau der GAP wurde beibehalten, es wird weiterhin zwischen der 1. Säule der GAP (Marktordnung) und der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) unterschieden.

Österreich hat sehr früh begonnen, die Rahmenbedingungen für die österreichische Land- und Forstwirtschaft an die neuen EU-Zielsetzungen anzupassen und die heimischen Betriebe bestmöglich vorzubereiten. Die Umsetzung aller Maßnahmen der 1. und 2. Säule der GAP konnte pünktlich gestartet und ein erfolgreicher erster Schritt in der neuen Programmperiode gesetzt werden.

In der 1. Säule der GAP wurde die neue Architektur des Direktzahlungssystems eingeführt. Zukünftig werden 30 % der Direktzahlungen ausschließlich für bestimmte ökologische Leistungen der LandwirtInnen gewährt. Im Bereich der sektorspezifischen Marktorganisation bleiben die Grundzüge des bisherigen Sicherheitsnetzes erhalten. 2015 erfolgte die erstmalige Zuteilung der Zahlungsansprüche nach den Grundsätzen des Regionalmodells. Bis zum Jahr 2019 wird diese schrittweise Anpassung abgeschlossen sein.

Für die 2. Säule der GAP wurde ein modernes Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums erstellt, das im Dezember 2014 durch die Europäische Kommission genehmigt wurde. Ziel des Programmes ist es, die Ansprüche eines vitalen ländlichen Raums mit den drängenden ökonomischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen der Zukunft in Einklang zu bringen. Mit dem neuen Programm ist garantiert, dass wieder wichtige Impulse und Wachtumsmöglichkeiten für den ländlichen Raum gesetzt werden. Es werden Arbeitsplätze gesichert und auch geschaffen. Die ausverhandelte Dotierung gewährleistet, dass Österreich den bisher erfolgreichen Weg auch in der kommenden Programmplanungsperiode fortsetzen kann.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 17. November 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.


Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. November 2015 den Antrag, die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2016 (III-566-BR/2015 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2015 11 17

                               Anneliese Junker                                                              Martin Preineder

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender