9506 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 - NormG 2016)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung eines Projekts des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013-2018. Mit ihm wird ein zeitgemäßes Normengesetz vorgelegt und damit wird die Transparenz in der Normschaffung erhöht.

Die Normung wird zunehmend bedeutsamer für die im internationalen Wettbewerb stehende und weltweit vernetzte österreichische Volkswirtschaft, da sie immer mehr Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft erfasst. Gleichzeitig ist sie inzwischen weitgehend Ergebnis eines europäischen und internationalen Prozesses. Der Umfang von Normen rein österreichischen Ursprungs beträgt inzwischen weniger als 10% des österreichischen Normenwerks. Die bestehende Steuerungs- und Aufsichtsarchitektur für die österreichische Normungsinfrastruktur ist daher an diese Gegebenheiten anzupassen. Weiters ist eine Schlichtungsstelle auf gesetzlicher Ebene vorgesehen.

Der Anwendungsbereich des Normengesetz 2016 erstreckt sich von der Erteilung der Befugnis zur Normung, den Verfahrensbestimmungen, Aufgaben und Pflichten der Normungsorganisation, über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und eines Normungsbeirates bis hin zu Regelungen betreffend die Aufsicht und ist im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen des Normengesetzes 1971, BGBl. Nr. 240/1971, klarer geregelt. Weiters wird die Teilnahme an der Normungsarbeit und die Beantragung neuer Normvorhaben künftig ohne besondere finanzielle Schranken ermöglicht.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Marianne Hackl.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Wolfgang Beer, Günther Novak, Dr. Heidelinde Reiter und Gerd Krusche.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Marianne Hackl gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 12 15

                                 Marianne Hackl                                                                    Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende