9525 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des polizeilichen Staatsschutzes (Polizeiliches Staatsschutzgesetz - PStSG) erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrats wird eine bundesgesetzliche Regelung über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Staatsschutzes geschaffen.

Der gegenständliche Beschluss enthält insbesondere folgende Regelungsschwerpunkte:

 

-       Allgemeines; Anwendungsbereich, Polizeilicher Staatsschutz

-       Aufgaben auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes, erweiterte Gefahrenforschung und Schutz vor verfassungsgefährdenden Angriffen

-       Verwenden personenbezogener Daten auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes

-       Rechtsschutz auf dem Gebiet des polizeilichen Staatsschutzes, Rechtsschutzbeauftragter

-       Verwendung von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten zur Dokumentation von Amtshandlungen, Verfolgung von Verwaltungsübertretungen

-       Abwehr und Beendigung von gefährlichen Angriffen an Bord von Zivilluftfahrzeugen

-       Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im Sicherheitspolizeigesetz für die Verarbeitung von Spuren, die auf Grundlage der Strafprozessordnung ermittelt worden sind

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Februar 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Armin Forstner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Martin Weber, Werner Herbert, Rene Pfister, Mag. Susanne Kurz und Mag. Dr. Ewa Dziedzic.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Armin Forstner gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 02 10

                                 Armin Forstner                                                             Gerhard Schödinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender