9530 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1998, das Musiktherapiegesetz, das Psychotherapiegesetz, das EWR-Psychotherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das EWR-Psychologengesetz, das Apothekengesetz, das Apothekerkammergesetz 2001, das Gehaltskassengesetz 2002, das Tierärztegesetz und das Tierärztekammergesetz geändert werden (2. EU-Berufsanerkennungsgesetz Gesundheitsberufe 2016 – 2. EU-BAG-GB 2016)

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Umsetzung der für ausgewählte Gesundheitsberufe (Ärzte, Musiktherapeuten, Psychotherapeuten, Gesundheitspsychologen, Klinische Psychologen, Apotheker, Tierärzte) relevanten Bestimmungen der RL 2013/55/EU in österreichisches Recht (Ärztegesetz 1998, Musiktherapiegesetz, Psychotherapiegesetz, EWR-Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013, EWR-Psychologengesetz, Apothekengesetz, Apothekerkammergesetz 2001, Gehaltkassengesetz 2002, Tierärztegesetz, Tierärztekammergesetz). Somit ist auch die Umsetzung der der Richtlinie 2013/55/EU innewohnenden Ziele beabsichtigt, nämlich die Erleichterung der Mobilität von Berufstätigen, die Vereinfachung des Handels mit Dienstleistungen, der Abbau von Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen mit hohem Anforderungsprofil und die Schaffung von erweiterten Möglichkeiten für Arbeitssuchende.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält hauptsächlich folgende Maßnahmen:

- Ermöglichung des partiellen Berufszugangs nach Maßgabe der EU-rechtlichen Vorgaben.

- Umsetzung des Vorwarnmechanismus für Fälle von gefälschten Berufsqualifikationen und für Fälle der Entziehung der Berufsberechtigung bzw. Untersagung der Berufsausübung.

- Ermöglichung der Einbringung von Berufsanerkennungsanträgen im Wege des Einheitlichen Ansprechpartners.

- Ermöglichung der Berufsanerkennung im Wege des Europäischen Berufsausweises für den Beruf der Apothekerin/des Apothekers entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983.

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Februar 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Ferdinand Tiefnig.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.

 

 

 

 

 

 

 

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Februar 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 02 10

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                       Gerd Krusche

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender