9539 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden

Das Scheidemünzengesetz verbietet die Bildung einer Rückstellung für Rücklöseverpflichtungen gemäß § 8 Abs. 4, § 10 und § 11. Aufgrund dieser Bestimmung, die bereits dem Grundsatz nach seit 1988 im Scheidemünzengesetz verankert ist, wurde seitens der Münze Österreich AG anstelle einer gesetzlich verbotenen Rücklöserückstellung eine Gewinnrücklage gebildet. Insbesondere bei der Rücklöseverpflichtung für Euro und Cent-Münzen wurde anhand von mathematischen Simulationen möglicher Szenarien, die zu einer Reduktion des Münzumlaufs bzw. zu einem kurzfristigen Austausch von Münzen durch Banknoten oder neuen Münzen führen können, eine Rücklösevorsorge ermittelt, die dazu geführt hat, dass aktivseitig mehr als die Hälfte des Vermögens allein der Veranlagung der gebunden Mittel dient und somit einem Veranlagungsrisiko ausgesetzt ist. Im Jahr 2014 wurde die Rücklagenhöhe für Rücklöseverpflichtungen mit maximal 30% des Münzumlaufs begrenzt. Durch die Begrenzung kam es jedoch bereits im Jahresabschluss 2014 zu einer Unterdeckung des Rücklageerfordernisses.

Zukünftig soll mittels des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates daher das Verbot zur Bildung von einer Rücklösevorsorge bei der Münze Österreich AG erweitert und das Rücklöserisikos durch den Bund im Rahmen einer Schadloshaltung getragen werden. Damit werden die Bindung von dreistelligen Millionenbeträgen und das damit einhergehende Veranlagungsrisiko, insbesondere im Lichte der aktuellen Zinslandschaft, vermieden, und die Münze Österreich kann sich ihrem Kerngeschäft widmen. Durch die Schadloshaltung wird gewährleistet, dass die Münze Österreich AG für das Risiko aus den Rücklöseverpflichtungen für Euro- und Cent-Münzen, Sammlermünzen bzw. Schilling-Münzen ausreichend abgesichert ist.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. März 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 03 08

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender