9540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. Februar 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (995 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 und das Bundeshaftungsobergrenzengesetz geändert werden, hat der Budgetausschuss des Nationalrates in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl und Kai Jan Krainer beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen selbständigen Antrag vorzulegen, der den Beschluss des Nationalrates zum Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit zum Gegenstand hat. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Mit diesem Antrag soll dem in der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) vorgegebenen No-Creditor-Worse-Off-Prinzip (NCWO) Rechnung getragen werden. Das NCWO-Prinzip verbietet eine Schlechterstellung von Gläubigern in der Abwicklung eines Instituts nach den Regeln des BaSAG gegenüber einer Insolvenz. Da die konkreten steuerlichen Auswirkungen einer von der FMA als Abwicklungsbehörde zu setzenden Abwicklungsmaßnahme im Vorhinein nicht beziffert werden können, soll die Änderung dem Risiko einer Verletzung des NCWO-Prinzips vorbeugen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 8. März 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Weber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Weber gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. März 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2016 03 08

                                  Martin Weber                                                                   Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender