9554 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Neuregelung des § 311(5) ASVG (218/A(E)-BR/2016)

Die Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Februar 2016 einen Entschließungsantrag eingebacht und wie folgt begründet:

„Der Fall der Bank Austria, die im Zuge ihrer Restrukturierung versucht, Pensionsrechte ihrer Mitarbeiter unter Ausnützung des § 311 (5) ASVG in die PVA zu übertragen, hat zu massiver Kritik an dieser gesetzlichen Bestimmung, die für Einzelfälle, aber nicht für Großunternehmen gedacht war, ausgelöst.

So ist aus Medienberichten ist nun folgendes zu entnehmen:

Die geplante Übertragung der Pensionsrechte von 3300 Bank-Austria-Mitarbeitem auf die gesetzliche Sozialversicherung sorgt für einen Riesenwirbel: Denn die laut Bank geltende Gesetzeslage würde bedeuten, dass nur ein Teil der Beiträge seitens der Bank nachzuzahlen ist. Das würde den Steuerzahler rund 700 Millionen Euro kosten.

Schon vor Weihnachten hat sich (der im März scheidende) Bank-Austria-Chef Willibald Cemko mit dem Betriebsrat darauf geeinigt, die teuren firmeninternen Pensionszusagen auslaufen zu lassen. Sie gelten für 3300 der noch aktiven Angestellten, für die in der Bilanz 2,1 Milliarden Euro rückgestellt sind. Die Lösung sollte so aussehen, dass die Mitarbeiter nur noch eine ASVG-Pension bekommen und die Differenz auf die Firmenpension als Abschlagszahlung in bar erhalten.

Dazu überweist die Bank der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Beiträge. Sie beruft sich dabei auf einen Paragrafen im ASVG, der für solche Fälle sieben Prozent des Bruttogehaltes vorsieht. Normalerweise aber zahlen Arbeitgeber und -nehmer in Summe 22,8 Prozent an Beitrag für die Pensionsversicherung. Interne Berechnungen gehen von 330 Millionen Euro aus, die die Bank Austria nach diesem Schlüssel aufbringen müsste. Die Differenz auf die vollen Beiträge von rund 700 Millionen Euro bliebe in dem Fall bei der PVA und damit letztlich beim Steuerzahler hängen.

Bank nützt Schlupfloch - neues Gesetz gefordert

Es könne nicht so sein, dass sich eine Bank auf Kosten des Steuerzahlers saniere, toben Kritiker und Oppositionspolitiker. "Konkrete Zahlen kenne ich nicht, wir haben nur eine Absichtserklärung der Bank Austria", sagte am Dienstag PVA-Chef Winfried Pinggera, der darüber auch alles andere als erfreut ist: "Man bräuchte ein eigenes Gesetz für solche Überführungen." Jener Paragraf, auf den sich die Bank beruft, sei nur für Einzelfälle vorgesehen, wenn z.B. ein Beamter in die Privatwirtschaft wechselt.

Im Sozialministerium ist man durch den gerade erfolgten Ministerwechsel erst dabei, eine Position zu finden. Neo-Minister Alois Stöger äußerte "Verständnis" für die Position der PVA, auch andere Politiker fanden kritische Töne in Richtung der Bank. Pinggera: "Man braucht auf jeden Fall eine Gesetzesänderung, weil die Bank Austria bisher laut §5 von der Vollversicherung im ASVG ausgenommen war."

Im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage zum Thema am 11.2.2016 wurde klar, dass eine entsprechende Gesetzesänderung von der überwiegenden Mehrheit des Bundesrates Zustimmung finden würde.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 08. März 2016 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Hans-Jörg Jenewein.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Renate Anderl, Ing. Bernhard Rösch, David Stögmüller und Hans-Jörg Jenewein.

Auf Antrag des Mitgliedes des Bundesrates Renate Anderl wurde der gegenständliche Antrag vertagt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 29. März 2016 wieder in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Hans-Jörg Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesräte Hans-Jörg Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend des Entschließungsantrages 218/A(E)-BR/2016 keine Mehrheit.

Aufgrund eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR ist ein Ausschussbericht zu erstatten.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung am 29. März 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Entschließungsantrag 218/A(E)-BR/2016 keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2016 03 29

                              Inge Posch-Gruska                                                                 Rene Pfister

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender